Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung

Auf Ihren Wunsch hin übernehme ich die gesamte Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Hierzu benötige ich lediglich Ihre Versicherungsscheinnummer mit Namen und aktueller Anschrift.

Unter Schilderung der Sach- und Rechtslage frage ich bei Ihrer Versicherung an, ob dieser eine Deckungszusage für den betreffenden Rechtsstreit erteilt.
Bei positiver Bestätigung unterrichte ich die Versicherung über den Lauf des Verfahrens und kläre gegebenenfalls die Übernahme kostenauslösender Maßnahmen ab und stelle nach Beendigung des Rechtsstreites meine Kostennote direkt an die Versicherung.

Bei berechtigter Ablehnung der Deckung seitens der Rechtsschutzversicherung muss ich mich in Bezug auf die Begleichung meiner Kostennote direkt an Sie wenden – Sie als meinen Vertragspartner.

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, biete ich Ihnen auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin an, erst kostenauslösend tätig zu werden, nachdem die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung erteilt hat.