Beratungshilfe / Prozeßkostenhilfe

Sie verfügen weder über eine Rechtsschutzversicherung, noch haben Sie die finanziellen Mittel, einen Anwalt zu beauftragen???
In diesem Fall biete ich Ihnen an, zusammen mit Ihnen einen Antrag auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe auszufüllen, welchen ich dann direkt mit den gesamten notwendigen Nachweisen an das zuständige Amtsgericht sende. Sollte das Gericht die Übernahme meiner Kosten berechtigt ablehnen, muss ich mich allerdings an Sie als mein Vertragspartner halten.