Verkehrsrecht

Was tun wenn es gekracht hat?

Grade in diesem Bereich kommt es immer wieder zu Fehleinschätzungen wie z. Bsp.:

  • Polizei ist nur bei Personenschäden hinzuzurufen
    –> FALSCH! Auch ohne Personenschäden ist die Hinzuziehung der Polizei zur korrekten Einschätzung der Lage und Beweissicherung empfehlenswert.
  • Die Durchsetzung der Ansprüche ist immer mit hohen Kosten verbunden
    –> FALSCH! Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Kosten durch die gegenerische Haftpflichtversicherung übernommen

Viele vergessen bei einem Unfall, dass nicht nur der direkte Schaden reguliert werden muss. Es stehen ihnen darüberhinaus auch weitere Regulierungsansprüche zu, an welche der normale Bürger oft nicht denkt. Hierunter zählen beispielsweise ein Schmerzensgeld, Auslagenpauschale, Nutzungsentschädigung

Resümee: Frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Ihre Ansprüche prüfen und bestmöglich durchsetzen zu können.

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