Hierzu zählen vor allem das Kaufvertragsrecht und das Werkvertragsrecht
- Prüfung der Verträge auf Rechtsgültigkeit
- Prüfung und Durchsetzung der Gewährleistungsrechte
- Durchsetzung berechtigter / Abwehr unberechtigter Ansprüche
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen