Allgemeines Vertragsrecht

Hierzu zählen vor allem das Kaufvertragsrecht und das Werkvertragsrecht

  • Prüfung der Verträge auf Rechtsgültigkeit
  • Prüfung und Durchsetzung der Gewährleistungsrechte
  • Durchsetzung berechtigter / Abwehr unberechtigter Ansprüche

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

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