Arbeitsrecht

Ich vertrete je nach Fall entweder die Arbeitnehmer-, oder aber auch die Arbeitgeberseite. Dies ist ein Vorteil, denn so sind die Problemstellungen und auch Verhandlungstaktiken von beiden Seiten bekannt, was in Ihrem Rechtsfall ein entscheidender Punkt sein kann.
Der Aufgabenbereich umfasst in der Kanzlei insbesondere
  • Kündigungsschutz
  • Sonderkündigungsschutz
  • Abfindung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abmahnung
  • Zeugnis / Zwischenzeugnis
  • Urlaub / Urlaubsgeld

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